Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück

Ihr Suchergebnis

Sie recherchieren derzeit unangemeldet.
Melden Sie sich an (Login) um den vollen Funktionsumfang der Datenbank nutzen zu können.
Sie suchen in allen Bereichen nach dem Autor Dreß J.

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 1 Beitrag für Sie gefunden

  1. Jochen Dreß
    Merken

    Validierung computergestützter Systeme im GCP-Umfeld

    Rubrik: GMP / GLP / GCP

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1945 (2012))

    Dreß J

    Validierung computergestützter Systeme im GCP-Umfeld / Eine Einführung · Dreß J · Zentrum für klinische Studien Köln, Köln
    Eine Validierung von Computersystemen, die Prozesse mit potenziellem Einfluss auf die Produktqualität bzw. Patientensicherheit unterstützen, ist erforderlich und sinnvoll. Erforderlich, weil die internationalen GxP-Regularien dies fordern. Sinnvoll, da der Anwender/Systemeigner so ein Computersystem entsprechend seinen Anforderungen gezielt auswählen und betreiben kann. Bei einer gut gewählten Herangehensweise sollte der allein den Regularien geschuldete Extraaufwand nicht mehr als 20 % ausmachen.